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Warum und wann läuten die Glocken der St. Jacobi - Kirche? Hierzu veröffentlichen wir für die Gemeinde und alle Interessierten die L Ä U T E O R D N U N G für die St. Jacobi - Luisenstadt - Kirchengemeinde Grundlage für diese Läuteordnung sind die "Richtlinien und Vorschläge für eine Läuteordnung" der EKU vom 3.9.1954, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt unter der Nummer 10225/54, denen die Kirchenleitung Berlin - Brandenburg zugestimmt hat und den Gemeinden sowohl zur Kenntnis gebracht, als auch empfohlen hat, in den Gemeinden nach diesen Vorschlägen sinngemäß zu verfahren. Das Geläut der Kirchenglocken ist dazu bestimmt, die Gemeindeglieder auf kirchliche Veranstaltungen, insbesondere Gottesdienste und Amtshandlungen (Taufen, Trauungen und Begräbnisse), hinzuweisen und zur Teilnahme daran einzuladen. Ferner erinnern die Glocken an die Gebetszeiten. Das Läuten dient also mittelbar der Verkündigung der christlichen Botschaft als der zentralen Aufgabe der Kirche. Zur "Sprache" der Glocken: Beim Vorhandensein mehrerer Glocken ist die einzelne Glocke grundsätzlich Gebetsglocke. Zwei oder mehr Glocken rufen zu kirchlichen Veranstaltungen bzw. Gottesdiensten. In der St.Jacobi-Kirche sind drei Glocken von 1955 vorhanden: I - die tiefste (Ton e), Aufschrift: Ehre sei Gott in der Höhe Stiftung der Luisenstadtgemeinde an die St.Jacobi-Kirchengemeinde II - die mittlere (Ton fis ), Aufschrift: Friede auf Erden III - die höchste (Ton a ), Aufschrift: Lasset die Kindlein zu mir kommen |
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Gottesdienste1 am Sonntag : Vorgeläut 9.30 Uhr 3 Minuten III, II Hauptgeläut: 9.55 Uhr 5 Minuten III, II,I 2 Kindergottesdienst vor Beginn 3 Minuten III, II(soweit nicht paralell zum Hauptgottesdienst) 3 zusätzlicher sonntäglicher Morgen- oder Abendgottesdienst Vorgeläut:15 Minuten vor Beginn 3 Minuten II, I ; Hauptgeläut: 5 Minuten vor Beginn II, I 4 Taufen vor Beginn 3 Minuten III, II 5 Trauungen vor Beginn 3 Minuten III, II 6 Begräbnis vor Beginn 5 Minuten I 7 Gottesdienst zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten Vorgeläut: 9.00 Uhr 3 Minuten III, II) 9.30 Uhr 3 Minuten II,I Hauptgeläut: 9.50 Uhr 10 Minuten III, II, I 8 Karfreitag 15.00 Uhr 3 Minuten I (Christi Todesstunde); zur Grablegung 3 Minuten I 9 Bußtag, Advents- und Passionsandachten: vor Beginn 5 Minuten II, I 10 Werktäglicher Gottesdienst,Morgen-,Abend-, Friedensgebet o.ä.: vor Beginn 3 Minuten II, I Einläuten- des Sonntags Sonnabend 19.00 - 19.05 Uhr III,II,I - der drei hohen Feste Sonnabend 19.00 - 19.05 Uhr III,II,I Gebetsläuten- Vaterunser: eine halbe Minute oder 7 Schläge II - Werktägliches Betläuten: 8.00 Uhr 3 Minuten III 12.00 Uhr 3 Minuten III 18.00 Uhr 3 Minuten III Silvesternacht:0.00 - 0.10 Uhr III,II,I Kirchenmusikalische Veranstaltungen5 Minuten vor Beginn II, I |
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Beim Anläuten mehrerer Glocken erfolgt am besten eine Staffelung von der kleinsten Glocke bis zur größten, also von der Krone des Geläuts bis zu Basis. Das Läuten ist von jeher als ein unveräußerliches Recht der Kirche anerkannt und behandelt worden, dessen gesetzlicher Festlegung es nicht bedurfte und in das auch der Staat nur in ganz bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (Feuersgefahr) anordnend oder verbietend eingreifen kann. Andererseits hängt dieses Recht nicht etwa an dem Eigentum am Kirchengebäude als solchem, sondern seine Handhabung steht ausschließlich den Gemeindekirchenräten der Kirchengemeinden zu, auch wenn diese nicht Eigentümer des Kirchengebäudes sind, wobei sie nur der Aufsicht der übergeordneten kirchlichen Behörden unterliegen. Die örtliche Läuteordnung ist im Zusammenwirken mit dem Kreiskirchenmusikwart festzusetzen. Ihre Kenntnis darf nicht einem kleinen Kreis von Eingeweihten vorbehalten bleiben. Die Läuteordnung erfüllt ihren Sinn und Zweck erst dann, wenn sie in das Bewußtsein der Gemeinde gedrungen ist. Darum sollte sie den Gemeindegliedern durch Wort und Schrift immer wieder zugänglich gemacht werden. |
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